Wo werden die Daten der Patienten / Klienten verwaltet - im Heim oder in der Praxis?

Die Patienten bzw. Bewohner, zu denen eine Telekonsultation initiiert werden kann, werden grundsätzlich vom „Eigentümer der Private-Cloud“ (d.h. unserem Vertragspartner / Kunden) verwaltet. 

Daraus ergeben sich frei Fälle:


  1. Pflegeeinrichtung ist unser Kunde, der Arzt nicht
    Die betreuenden Hausärzte bekommen über den Admin der Pflegeeinrichtung einen „Gastzugang“ mit eigenem Login / Passwort in die Heim-Cloud. Dieser ermöglicht den Zugriff auf diejenigen Bewohner, die zugleich Patienten des jeweiligen Hausarztes sind, nicht aber auf die anderen Bewohner. Die Bewohnerstammdaten werden von der Pflegeeinrichtung gepflegt, bzw. über eine bestehende Schnittstelle zum Pflegedokumentationssystem. Hierzu werden die Bewohner-IDs der Einrichtung verwendet.

    Die Konsultation wird durch das Heim initiiert, durch den Arzt abgeschlossen. Am Ende der Telekonsultation wird ein Bericht erstellt, der auf beiden Seiten abgelegt werden kann (als PDF). Für die Pflegeeinrichtung besteht zudem die Möglichkeit, die Daten auch in die Pflegedokumentationssoftware zu importieren (sofern die Schnittstelle bereits implementiert ist).

  2. Arzt ist unser Kunde, Pflegeeinrichtung nicht
    Die Pflegeeinrichtung bekommt über den Admin der Arztpraxis einen „Gastzugang“ mit eigenem Login / Passwort in die Praxis Cloud – ebenfalls eingeschränkt auf die eigenen Klienten. Die Patientenstammdaten werden durch die Arztpraxis gepflegt, ggf. über eine bestehende Schnittstelle zum Praxisinformationssystem. Hierzu werden die Patienten-IDs der Praxissoftware verwendet.

    Die Konsultation wird durch das Heim initiiert, durch den Arzt abgeschlossen. Am Ende der Telekonsultation wird ein Bericht erstellt, der auf beiden Seiten abgelegt werden kann (als PDF). Für die Arztpraxis besteht zudem die Möglichkeit, die Daten auch in die Praxisinformationssoftware zu importieren (sofern die Schnittstelle bereits implementiert ist). Das geht besonders einfach mit Duria, aber prinzipiell über GDT auch mit anderen Systemen.

  3. Arzt ist Kunde mit einer eigenen Cloud, Pflegeeinrichtung ebenfalls
    Zur Durchführung einer Telekonsultation müssen sich beide Partner in der gleichen Cloud befinden, d.h. entweder in der Praxis oder im Heim (einer von ihnen als Gast beim anderen). Hierzu kann man in der TeleDoc-Software in der Login-Maske die Cloud auswählen (analog zu Microsoft Teams). Wenn der Arzt eine Schnittstellenanbindung zur Praxisinformationssoftware hat, dann ist es sinnvoll, man arbeitet primär in der Praxis-Cloud (für das Heim entsteht dadurch kein Nachteil, für den Arzt aber ein Vorteil). Wenn das Heim eine Schnittstellenanbindung zur Pflegedokumentationssoftware hat, dann arbeitet man primär in der Heim-Cloud.

    An einer guten Lösung für den Fall, dass beide Partner eine Schnittstelle zum Dokumentationssystem haben, arbeiten wir derzeit. Diesen Fall haben wir bislang aber noch bei keinem Kunden. Die Lösung wird so aussehen, dass wir die beiden Patienten- bzw. Klienten-IDs bei uns zusammenführen und einem eindeutigen „Master Patient Index“ zuordnen. Dann können beide Schnittstellen bedient und die Berichte jeweils eindeutig zugeordnet werden.