Wo werden die Daten der Patienten bzw. Klienten verwaltet – in der Pflegeeinrichtung oder in der Praxis?

Die Stammdaten der Personen, zu denen eine Telekonsultation durchgeführt werden kann, werden grundsätzlich vom Eigentümer der jeweiligen Private-Cloud verwaltet – also von unserem Vertragspartner bzw. Kunden.

Daraus ergeben sich drei typische Konstellationen:


1. Die Pflegeeinrichtung ist Kunde, der Arzt nicht

  • Zugriffsregelung: Die betreuenden Hausärztinnen und Hausärzte erhalten über die Pflegeeinrichtung einen Gastzugang mit eigenem Login und Passwort zur Heim-Cloud.

  • Zugriffsrechte: Der Zugriff ist beschränkt auf die Bewohner, die zugleich Patientinnen bzw. Patienten der jeweiligen Ärztin oder des jeweiligen Arztes sind.

  • Datenpflege: Die Bewohnerstammdaten werden von der Pflegeeinrichtung gepflegt – manuell oder über eine bestehende Schnittstelle zur Pflegedokumentationssoftware. Dabei kommen die Bewohner-IDs der Einrichtung zum Einsatz.

  • Ablauf der Konsultation: Die Telekonsultation wird durch die Pflegeeinrichtung initiiert und durch den Arzt abgeschlossen.

  • Dokumentation: Am Ende der Konsultation wird ein PDF-Bericht erstellt, der auf beiden Seiten abgelegt werden kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Daten in die Pflegedokumentationssoftware zu importieren (sofern eine entsprechende Schnittstelle vorhanden ist).


2. Der Arzt ist Kunde, die Pflegeeinrichtung nicht

  • Zugriffsregelung: Die Pflegeeinrichtung erhält über die Arztpraxis einen Gastzugang mit Login zur Praxis-Cloud – mit Zugriff nur auf eigene Klientinnen und Klienten.

  • Datenpflege: Die Patientenstammdaten werden durch die Arztpraxis gepflegt, ggf. automatisiert über eine bestehende Schnittstelle zum Praxisinformationssystem (z. B. Duria, Medistar).

  • Ablauf der Konsultation: Die Pflegeeinrichtung startet die Konsultation, der Arzt schließt sie ab.

  • Dokumentation: Am Ende wird ein PDF-Bericht erzeugt. Für die Arztpraxis besteht zudem die Möglichkeit, die Daten in das Praxisinformationssystem zu importieren – bei Duria besonders komfortabel, ansonsten per GDT-Schnittstelle.


3. Arzt und Pflegeeinrichtung sind jeweils Kunden mit eigener Cloud

  • Zugriffsmodell: Beide Seiten müssen sich für die Durchführung einer Telekonsultation in derselben Cloud befinden. Dies wird in der Login-Maske der TeleDoc-Software gesteuert, wo die gewünschte Cloud ausgewählt werden kann.

  • Empfohlene Arbeitsweise:

    • Wenn die Arztpraxis eine Schnittstelle zum PVS besitzt, sollte vorzugsweise in der Praxis-Cloudgearbeitet werden.

    • Wenn die Pflegeeinrichtung eine Schnittstelle zur Pflegedokumentationssoftware hat, empfiehlt sich die Arbeit in der Heim-Cloud.

    • Der jeweils andere Partner wird dadurch nicht eingeschränkt, der Datenimport wird jedoch auf der Schnittstellen-Seite vereinfacht.

  • Zukünftige Lösung (in Planung): Wenn beide Partner eine Schnittstellenanbindung besitzen, wird aktuell an einer Lösung mit einem Master Patient Index (MPI) gearbeitet. Dieser verknüpft Patientendatensätze eindeutig über beide Systeme hinweg. Dadurch werden Telekonsultationen auch bei parallelen Schnittstellen vollständig und synchron dokumentierbar.


Hinweis: Eine ausführliche technische Dokumentation zu Schnittstellen, Benutzerrechten und Cloud-Zuweisungen finden Sie in Ihrem medcast.cloud-Zugang.